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   BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91   

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https://dejure.org/1991,7034
BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91 (https://dejure.org/1991,7034)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1991 - 5 StR 194/91 (https://dejure.org/1991,7034)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - 5 StR 194/91 (https://dejure.org/1991,7034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer Verweisung - Vorliegen von Beschränkungen bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens - Voraussetzungen der "völligen Ungeeignetheit" eines Beweismittels i. S. v. § 244 Abs. 3 S. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).

    Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f; BGHR a.a.O. 6).

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Richtig ist auch, daß die in dem Beschluß enthaltene Formulierung, eine Beurteilung nach § 250 StGB komme "in Betracht", nicht den hinreichenden Verdacht zum Ausdruck bringt und daß ein solcher Verdacht Voraussetzung für die Verweisung an das höhere Gericht ist (BGHSt 29, 216, 219 f).

    Unter diesen Umständen sind die dem Verweisungsbeschluß anhaftenden Mängel nicht derart schwerwiegend, daß die Bindungswirkung der Verweisung entfiele (vgl. BGHSt 29, 216, 219; BGH NJW 1988, 2960).

  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f; BGHR a.a.O. 6).
  • BGH, 20.06.1985 - 1 StR 682/84

    Beweisaufnahme - Untersuchungsmethode - Unverwertbare Ergebnisse - Unausgereifte

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f; BGHR a.a.O. 6).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Der Senat hält trotz der dagegen vorgebrachten Einwände (Momberg NStZ 1984, 536) an der Rechtsprechung fest, wonach die Staatsanwaltschaft in Fällen dieser Art nicht an die Beschränkungen nach § 154 Abs. 3, 4 StPO gebunden ist (BGH NJW 1986, 3217; BGH NStZ 1986, 469).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Bei dieser Bestimmung ist die Errechnung einer (hypothetischen) Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge kein in jedem Falle notwendiges (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9), aber doch ein in vielen Fällen nützliches Hilfsmittel (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, § 21 Blutalkoholkonzentration 12; BGH Beschluß vom 25. Juli 1991 - 2 StR 246/90 -).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Die Unzuverlässigkeit der eigenen Angaben des Angeklagten entband den Tatrichter aber nicht von der Notwendigkeit, insbesondere darüber Auskunft zu geben, welche Trinkmengen er unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH StV 1991, 60, 61 = BGHR StGB § 21 Blutalkohol 21 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen -).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Bei dieser Bestimmung ist die Errechnung einer (hypothetischen) Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge kein in jedem Falle notwendiges (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9), aber doch ein in vielen Fällen nützliches Hilfsmittel (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, § 21 Blutalkoholkonzentration 12; BGH Beschluß vom 25. Juli 1991 - 2 StR 246/90 -).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

    Auszug aus BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
    Bei dieser Bestimmung ist die Errechnung einer (hypothetischen) Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge kein in jedem Falle notwendiges (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9), aber doch ein in vielen Fällen nützliches Hilfsmittel (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, § 21 Blutalkoholkonzentration 12; BGH Beschluß vom 25. Juli 1991 - 2 StR 246/90 -).
  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87

    Nicht geringe Menge von LSD

  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet -

  • BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung

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